Registrierkassa – IGNÄ NEWS

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KEINE ZWEIKLASSENTARIFE FÜR REGISTRIER-KASSEN! OFFENER BRIEF AN DIE FIRMA ALAG, GÜNZBERG.

Im Zuge der kommenden Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für uns Niedergelassene Ärzte fand am 04.12. in der Ärztekammer eine diesbez. Veranstaltung statt. Hier trat auch im Anschluß daran die Fa ALAG -nur eine Tür weiter- gemeinsam mit der Wahlarztgruppierung auf und bewarb ihr Produkt. Dabei traten seltsame Blüten zu Tage, wie die IGNÄ nun aufdeckt. Mitglieder dieser Wahlarztgruppierung und Wahlärzte bekommen einen günstigeren Kaufpreis als Kassenärzte. Dagegen tritt die IGNÄ vehement auf und fordert in einem offenen Brief an den Firmenchef, Herrn Günzberg, alle Ärzte gleich zu behandeln. Frei nach dem IG-Motto: Gleiche Leistung – gleicher Preis.  Hier der Offene Brief im Originalwortlaut:

An die
ALAG Arzt und EDV A. Günzberg GmbH
Jochen Rindt Weg 1
8141 Unterpremstätten

Betreff: offener Brief

Sehr verehrter Herr Günzberg !

Ihr Unternehmen ist uns seit Jahren als verlässlicher Partner der steirischen Ärzteschaft bekannt.
Es gibt kaum eine Kollegin oder einen Kollegen der Ihre hervorragenden Tarifdateien nicht nutzt.
Umso größer ist nun unsere Enttäuschung, dass Sie Ihre Web basierte Registrierkassenlösung „Registrierkassensystem Online“ zwar allen ÄrztInnen anbieten, aber den Vorzugspreis von Euro 249.- inkl MwSt. nur WahlärztInnen und Mitgliedern der Fraktion „Verein für Wahlärzte und Spitalsärzte“ gewähren wollen.
Seit Tagen werden wir mit Anrufen empörter KollegInnen bombardiert, welche unisono fordern, dass Ihr Sonderangebot für alle ÄrztInnen gelten muss.
Als IGNÄ, die sich als Vertretung aller niedergelassenen ÄrztInnen , egal ob Wahlärztin /Wahlarzt oder Kassenärztin/Kassenarzt, egal welcher Fraktionszugehörigkeit versteht, fordern wir Sie hiermit auf, ab sofort allen InteressentInnen aus der Ärzteschaft Ihren Sonderrabatt zu gewähren.
Eine Bevorzugung der oben genannten Gruppen wird die IGNÄ sicher nicht weiter ohne entsprechende Gegenmaßnahmen akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Für den Vorstand der IGNÄ:

 

Dr. Ch. Schweighofer, Obmann

 


 

ACHTUNG:

Ab 01.01.2015 besteht Belegerteilungspflicht. Nähere Informationen zur Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht gibt es bei der Ärztekammer für Steiermark, Kurie Niedergelassene Ärzte. Wenden Sie sich aber auch  an Ihren Softwarehersteller. Vergleichen Sie die Angebote und prüfen sie genau ob die angebotene Lösung auch den rechtlichen Vorgaben entspricht bzw. das System für Sie und Ihren Bedarf tauglich ist.