15a Beschluß im Ministerrat – Ärzteinfo
Eilinformation der IGNÄ
Rund um die Umsetzung der sogenannten Art. 15a Bund-Ländervereinbarung ergeben sich deutliche und schwerwiegende Einschränkungen unserer Mitgestaltungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen. So sollen die Krankenkassen Kassenstellen (ärztliche und therapeutische) ohne gemeinsame Planung mit der Ärztekammer schaffen oder abzuschaffen können. Das kommt einer Aushebelung des Gesamtvertrages gleich und macht Kassenverträge quasi wertlos und unattraktiv. Weiters sollen Leistungen mehr oder minder frei nach Belieben in Ambulatorien verlegt werden können. Ebenso können Patienten Wahlarztrückerstattungen verweigert werden.
Für die Kollegen in den Spitälern droht gleichzeitig ein gesetzlich verordneter Rückschritt im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz.
Die Ärztekammer für Steiermark hat gemeinsam mit den großen Landesärztekammern und der Österreichischen Ärztekammer unmittelbar nach Bekanntwerden dieser 15a Vereinbarung und der Begleitgesetzgebung Protestmaßnahmen ergriffen und auch in der Kurie der Niedergelassenen Ärzte einstimmig beschlossen, den Gesamtvertrag zu kündigen, wenn es zur Umseztzung dieses Gesetzes in dieser Form kommt. In diesem Fall wäre nämlich der Gesamtvertrag gesetzlich ausgehebelt. Nach dem heutigen Ministerrat startet nun schon die parlamentarische Begutachtungs- und Gesetzwerdungsphase.
Parallel zu dieser Entwicklung auf Bundesebene wurde gestern medienwirksam der Umbau im steirischen Gesundheitswesen eingeläutet, die Details sind mehrfach medial dargelegt worden.
Im wesentlichen soll im Bundesland eine Vielzahl Primärversorgungseinrichtungen entstehen, die Spitäler um 2/3 reduziert und eine Telefonarzthotline eingeführt werden. Der Vorstoß auf Bundesebene gefährdet aus unserer Sicht die steirische Reform mit dem Abbau von 1500 Spitalsbetten bis 2030/2035 massiv. Alles in allem sehen wir die Hausärzte durch die Konkurrenz der PHC/PVE Strukturen gefährdet, auch der Facharzt in der Einzelordination wird mit solchen Strukturen unter die Räder kommen, denn es sind sogenannte interdisziplinäre Facharztzentren geplant. In Mariazell, dem Vorzeige-PHC/PVE ist es den dort tätigen Ärzten gestattet, auch ausservertragliche Leistungen im Rahmen der Öffnungszeiten des zu vollbringen, wie z.B. Psychotherapie, Labor und Röntgen, Akupunktur etc. Einem “normalen” Kassenarzt ist das verwehrt.
Es wird erkennbar, wohin die Reise gehen wird. Dem Grunde nach tragen wir die steirischen Reformbestrebungen mit, sofern sie Versorgungsverbesserungen darstellen. (Aufbau vor Abbau)
Wir bekennen uns jedoch an dieser Stelle ausdrücklich zum Erhalt der Einzelpraxen (AAM und Facharzt), es muss ein faires Miteinander geben. Die ärztliche Freiheit und die Versorgungssicherheit für die Patientinnen und Patienten bei freier Arztwahl sind in jedem Fall unabdingbar. Wir bekennen uns zum vorsorgungswirksamen Wahlarztsystem.
Nähere Informationen sowie die Links zur 15a Vereinbarung und dem Harmonisierungsgesetz finden sie auf der Homepage der Ärztekammer für Steiermark unter folgendem Link:
Wir ersuchen Sie höflichst, die Aussendungen der Ärztekammer für Steiermark zu beachten und verbleiben mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Alex Moussa, Dietmar Bayer und Christoph Schweighofer für die IGNÄ